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Sicherheit gilt als oberstes Gebot!
Die Schülerinnen und Schüler
bewältigen den Schulweg möglichst selbstständig, zu Fuss, mit dem
Fahrrad, oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diejenigen,
denen dies nicht möglich ist, werden mit Taxis befördert. Die
Fahrzeit darf in der Regel 1 Stunde nicht überschreiten. Die
Fahrzeuge und deren Fahrer und Fahrerinnen müssen den gesetzlichen
Bestimmungen genügen.
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